Verträge unterschreiben lassen. Unter Ihrer eigenen Domain.
Dokument hochladen, Vertragsart wählen, Empfänger eintragen, senden. Ihr Vertragspartner unterschreibt im Browser — und bekommt die Einladung von Ihrer Adresse, nicht von uns. Am Ende liegt neben dem Vertrag ein Protokoll mit Zeitstempeln, IP-Adressen und der Prüfsumme des Dokuments.
3 Vorgänge im Monat kostenlos · darüber 25 ct je Vorgang · eigene Domain ab 29 € im Monat
BlocSign erzeugt eine einfache elektronische Signatur (EES) nach Art. 3 Nr. 10 eIDAS: zulässig für formfreie Verträge, erfüllt die Textform nach § 126b BGB — aber nicht die Schriftform nach § 126 BGB. Kündigungen von Arbeitsverhältnissen, Bürgschaften und beurkundungspflichtige Verträge werden von uns gar nicht erst versendet. Die vollständige Liste
Worauf Sie sich verlassen können
Das Problem
Ihr Vertragspartner kennt Sie. Uns kennt er nicht.
Bei einem Signaturprodukt ist Vertrauen die Leistung. Deshalb ist DocuSign teuer: Wer die Marke kennt, klickt. Eine Mail von einem unbekannten Absender mit einem Link auf eine unbekannte Domain, auf der man einen Vertrag bestätigen soll, ist dagegen von außen genau die Beschreibung eines Phishing-Versuchs.
Wir lösen das nicht, indem wir eine Marke aufbauen, die Sie mitbezahlen — sondern indem der Vorgang unter Ihrer Marke läuft. Im Markt ist das ein Enterprise-Merkmal ab 2.696 € im Jahr. Bei uns kostet es 348 €.
- Die großen Anbieter verkaufen Kontingente, die am Jahresende verfallen.
- Die eigene Domain gibt es dort erst im Enterprise-Tarif.
- Und niemand sagt Ihnen vorher, welche Verträge so gar nicht gehen.
Vor dem Kauf
Wofür das genügt — und wofür ausdrücklich nicht.
BlocSign erzeugt eine einfache elektronische Signatur (EES) nach Art. 3 Nr. 10 eIDAS. Sie ist für formfreie Verträge zulässig und erfüllt die Textform nach § 126b BGB. Sie ersetzt nicht die Schriftform nach § 126 BGB — dafür verlangt das Gesetz die eigenhändige Unterschrift oder, über § 126a BGB, eine QES. Die bieten wir nicht an.
Das ist keine Kleinigkeit im Kleingedruckten, sondern der Unterschied zwischen einem wirksamen und einem nichtigen Rechtsgeschäft (§ 125 S. 1 BGB). Deshalb steht es hier und nicht in den AGB.
Dafür genügt sie
Formfreie Verträge und alle Textform-Fälle
- Dienst- oder Beratungsvertrag
- Werkvertrag, Auftrag, Angebotsannahme
- Kaufvertrag (bewegliche Sachen)
- Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
- Freier-Mitarbeiter-Vertrag
- Auftragsverarbeitungsvertrag
- Vollmacht (ohne Formzwang des Grundgeschäfts)
- Einwilligung, Zustimmung
Dafür genügt sie nicht
Gesetzliche Schriftform, Beurkundung, ausgeschlossene Formen
- Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
- Aufhebungsvertrag (Arbeitsverhältnis)
- Bürgschaftserklärung
- Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis
- Leibrentenversprechen
- Darlehensvermittlungsvertrag mit Verbraucher
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Grundstückskauf, Vermögen im Ganzen
Vertragsarten, bei denen das Gesetz die elektronische Form ausschließt, werden von BlocSign nicht versendet. Die Prüfung greift beim Anlegen, bevor Sie Empfänger eintragen — und es gibt keinen Parameter, der sie übergeht.
Die vollständige Liste — 31 Vertragsarten, jede mit ihrer Norm — steht auf einer eigenen Seite. Dort steht auch, was ein Gericht mit einer solchen Signatur anfängt: Art. 25 Abs. 1 eIDAS verbietet, ihr die Zulässigkeit als Beweismittel abzusprechen; die Beweiskraft einer Urkunde nach § 371a ZPO hat sie nicht.
Der Vergleich
3,45 € je Vertrag im Markt. 25 ct bei uns.
Gerechnet für einen Betrieb mit 3 Mitarbeitern und 20 Verträgen im Monat — 240 im Jahr. Bei allen Anbietern dieselbe Menge, derselbe Rechenweg.
Ohne eigene Domain
Die Signaturmail kommt vom Anbieter, nicht von Ihnen.
BlocSign Verbrauch
0 € im Monat, 20 Vorgänge liegen im Guthaben
25 ctje Vertrag
60 €/Jahr
DocuSign Standard
23 € je Nutzer und Monat × 3 Nutzer × 12
3,45 €je Vertrag
828 €/Jahr
Skribble Team
23 € je Nutzer und Monat × 3 Nutzer × 12
3,45 €je Vertrag
828 €/Jahr
Youtrust Plus
23 € je Nutzer und Monat × 3 Nutzer × 12
3,45 €je Vertrag
828 €/Jahr
FP Sign Business
24,89 € je Nutzer und Monat × 3 Nutzer × 12
3,73 €je Vertrag
896 €/Jahr
eSignatures.com
0,49 $ je Vertrag × 240 — der einzige Verbrauchspreis im Vergleich
0,49 $je Vertrag
118 $/Jahr
Mit eigener Domain
Signaturmail und Signaturseite laufen unter Ihrer Adresse. Ihre Vertragspartner sehen den Anbieter nirgends.
BlocSign Marke
29 € im Monat, eigene Subdomain inbegriffen
1,45 €je Vertrag
348 €/Jahr
Skribble Pro
36 € je Nutzer und Monat × 3 × 12, plus 1.400 € Aufpreis im Jahr
11,23 €je Vertrag
2.696 €/Jahr
FP Sign Enterprise
ab 242 € im Monat
12,10 €je Vertrag
2.904 €/Jahr
Zoho Sign
eigene Domain nur im Enterprise-Tarif, Preis „auf Anfrage“ — deshalb ohne Zahl
Eigene Domain, günstigster belegter Marktpreis
2.696 €
im Jahr. Bei uns 348 € — das sind 1,45 € je Vertrag.
Verbrauchspreis und eigene Domain zugleich
kein belegter Anbieter
Die Kombination haben wir bei keinem der recherchierten Anbieter gefunden. Das ist eine Aussage über unsere Recherche, nicht über den ganzen Markt.
Ab hier sind wir teurer
321 Vorgänge
im Monat. Darüber ist ein Festpreis von 828 € im Jahr günstiger als unser Tarif. Wer täglich unterschreibt, ist bei uns falsch — das sagen wir lieber hier als in der ersten Rechnung.
Listenpreise der genannten Anbieter, abgerufen am 31. Juli 2026, jeweils für 3 Nutzer und 240 Verträge im Jahr. Fremdpreise ohne Rabatte und ohne Jahresvorauszahlung; eSignatures.com zeichnet in US-Dollar aus und wird deshalb nicht umgerechnet. Für Yousign, inSign und d.velop sign haben wir keine belastbaren Listenpreise gefunden — sie stehen deshalb hier ohne Zahl statt mit einer geschätzten. Unsere eigenen Beträge rechnet die Seite aus derselben Datei aus, aus der auch abgerechnet wird.
So geht's
Von der Datei zum Protokoll
Dokument hochladen
Das PDF, das unterschrieben werden soll. Bis 25 MB und 500 Seiten.
Vertragsart wählen
Aus 31 Arten. Ist die Form elektronisch ausgeschlossen, endet der Vorgang hier — bevor Sie Arbeit hineingesteckt haben.
Empfänger und Felder
Wer unterschreibt, wer nur ausfüllt, wer zur Kenntnis nimmt, wer eine Kopie bekommt. Felder ziehen Sie auf die Seite.
Senden und unterschreiben
Ihr Vertragspartner bekommt die Einladung — auf Wunsch von Ihrer Adresse — und unterschreibt im Browser.
Protokoll
Am Ende liegt neben dem signierten PDF ein Abschlussprotokoll mit allen Ereignissen und den Prüfsummen.
Funktionen
Was BlocSign kann
Die Sperre steht im Ablauf, nicht in den AGB
Beim Anlegen wird die Vertragsart abgefragt und geprüft. Was das Gesetz elektronisch ausschließt (§ 623 BGB, § 766 BGB, alles Beurkundungspflichtige), wird nicht versendet. Zusätzlich durchsucht ein Netz aus Wortmustern den Dokumenttext: Steht dort „hiermit kündige ich“, aber gewählt wurde „Dienstvertrag“, gibt es eine Rückfrage. Ein Hinweis in den AGB hätte niemanden gerettet — die Erklärung wäre trotzdem nichtig.
Das Protokoll ist das Produkt
Kopf, Ereignisse je Empfänger, Zusammenfassung — und zwei Angaben, die DocuSigns Certificate of Completion nicht enthält: die SHA-256-Prüfsumme des Originals und der Endfassung. Genau die belegt im Streitfall, dass zwischen Einladung und Unterschrift nichts ausgetauscht wurde.
Vier Empfängerrollen
Muss unterschreiben · muss ausfüllen · muss zur Kenntnis nehmen · erhält eine Kopie. Die dritte ist der häufigste Fall bei Fristen und Informationspflichten: nachweislich erhalten und geöffnet, ohne Unterschrift.
Ihre Marke, aus Ihrer Website gelesen
Farbe, Name und Logo kommen aus den Angaben, die Ihre Seite ohnehin für Google und den Handy-Startbildschirm mitliefert. Mit Fundstelle, ohne Raten — und mit einer Lesbarkeitsprüfung, weil mittleres Blau als Knopffarbe die WCAG-Schwelle regelmäßig reißt.
Daten in Deutschland
Verarbeitung in Frankfurt am Main, Vertragsdateien verschlüsselt abgelegt. Beim Zeichnen wird nur das fertige Bild behalten — keine biometrischen Rohdaten, damit Art. 9 DSGVO gar nicht erst greift.
Fakten
Grenzen und Formate, ohne Kleingedrucktes
- Signaturart
- einfache elektronische Signatur (EES), Art. 3 Nr. 10 eIDAS
- Beweislage
- als Beweismittel zulässig (Art. 25 Abs. 1 eIDAS), freie Würdigung nach § 286 ZPO — ohne die Echtheitsvermutung des § 371a ZPO
- Formklassen
- 31 Vertragsarten im Katalog: bei 12 genügt die einfache Signatur, 19 genügen ihr nicht — davon 12 elektronisch überhaupt nicht
- Dokument
- PDF bis 25 MB, bis 500 Seiten
- Gültigkeit eines Vorgangs
- 90 Tage, Warnung „läuft bald ab“ 6 Tage vorher
- Protokoll
- Abschlussprotokoll mit Ereignissen, IP, Zeitzone Europe/Berlin und SHA-256 von Original und Endfassung
- Preis
- 3 Vorgänge im Monat kostenlos · darüber 25 ct je Vorgang · über API-Schlüssel 30 ct · eigene Domain ab 29 € im Monat
- Verarbeitung
- Frankfurt am Main; Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Fragen
Was oft gefragt wird
Ist eine so unterschriebene Vereinbarung gültig?
Für formfreie Verträge ja — und das ist die große Mehrheit. BlocSign erzeugt eine einfache elektronische Signatur (EES) nach Art. 3 Nr. 10 eIDAS. Für Verträge, bei denen das Gesetz die Schriftform verlangt (§ 126 BGB), genügt sie nicht; dort hilft elektronisch nur eine QES nach § 126a BGB, und die bieten wir nicht an. Welche Vertragsart in welche Klasse fällt, steht vollständig auf unserer Seite „Was geht, was nicht“ — dieselbe Liste, nach der die Software beim Anlegen prüft.
Was passiert, wenn der Vertragspartner die Unterschrift später bestreitet?
Dann trägt derjenige die Beweislast, der sich auf den Vertrag beruft — und genau dafür gibt es das Protokoll. Art. 25 Abs. 1 eIDAS verbietet dem Gericht, einer elektronischen Signatur die Zulässigkeit als Beweismittel abzusprechen; gewürdigt wird sie frei nach § 286 ZPO. Die gesetzliche Echtheitsvermutung des § 371a ZPO gilt dagegen nur für die QES, nicht für uns. Unser Beitrag sind deshalb Indizien: Zustellnachweis an die E-Mail-Adresse, Zeitpunkt des Öffnens, IP-Adresse, die Klickfolge und die SHA-256-Prüfsumme des Originals wie der Endfassung. Damit lässt sich belegen, dass zwischen Einladung und Unterschrift nichts ausgetauscht wurde.
Kann ich damit eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen?
Nein, und wir lassen es auch technisch nicht zu. § 623 BGB schließt die elektronische Form für die Kündigung und den Aufhebungsvertrag eines Arbeitsverhältnisses ausdrücklich aus — eine elektronisch abgegebene Erklärung wäre nichtig (§ 125 S. 1 BGB). Dasselbe gilt für Bürgschaften, Schuldanerkenntnisse und alles Beurkundungspflichtige. Diese Vertragsarten werden von BlocSign nicht versendet, und es gibt keinen Parameter, der die Prüfung übergeht.
Was kostet ein Signaturvorgang?
25 ct — unabhängig davon, wie viele Personen dasselbe Dokument unterschreiben. Jeder Tarif enthält ein Guthaben, das mehr wert ist als sein Monatsbeitrag; ungenutztes Guthaben verfällt bei bezahlten Tarifen erst nach zwölf Monaten und nicht am Monatsende. Über einen API-Schlüssel kostet ein Vorgang 30 ct, weil dort ein Programm arbeitet und keine Person — das erzeugt Lastspitzen, die wir vorhalten. Kostenlos sind 3 Vorgänge im Monat, ohne Zahlungsart.
Was bedeutet „eigene Domain“ genau?
Die Einladung zur Unterschrift kommt von Ihrer Adresse, und die Seite, auf der unterschrieben wird, läuft unter Ihrer Subdomain — etwa vertraege.ihrefirma.de. Ihr Vertragspartner sieht uns nirgends. Das ist bei diesem Produkt keine Kosmetik: Eine Mail von einem unbekannten Absender mit einem Link auf eine unbekannte Domain, auf der man einen Vertrag bestätigen soll, ist von außen von einem Phishing-Versuch nicht zu unterscheiden. Im Markt kostet diese Funktion ab 2.696 € im Jahr; bei uns ist sie ab dem Tarif Marke enthalten.
Woher kommen Logo und Farbe für die weiße Marke?
Aus Ihrer Website. Sie tippen Ihre Adresse ein, und wir lesen aus, was jede Seite ohnehin für Google, Facebook und den Handy-Startbildschirm mitliefert: theme-color, og:site_name, das apple-touch-icon. Jeder Wert kommt mit seiner Fundstelle in die Oberfläche, damit Sie ihn prüfen können. Kein Modell rät etwas, und wenn eine Angabe fehlt, sagen wir das, statt sie zu schätzen. Das Logo wird kopiert und nicht verlinkt — sonst lüde das Mailprogramm Ihres Vertragspartners es von Ihrem Server, und Ihr Server sähe dessen IP-Adresse.
Wo liegen die Dokumente, und wie lange?
Verarbeitet wird in Frankfurt am Main. Die Vertragsdateien liegen verschlüsselt; der Signaturvorgang selbst läuft ohne Zwischenspeicher. Die Aufbewahrungsfrist legen Sie fest, nicht wir — Sie sind für den Vertrag verantwortlich, wir sind Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Beim Zeichnen der Unterschrift behalten wir ausschließlich das fertige Bild: Druck, Geschwindigkeit und Zeitstempel der Zeigerbewegung werden im Browser verworfen und nie übertragen. Damit bleiben biometrische Daten nach Art. 9 DSGVO vollständig aus dem Produkt.
Braucht mein Vertragspartner ein Konto bei Ihnen?
Nein. Er bekommt eine Mail mit einem Link, liest den rechtlichen Hinweis, zeichnet oder tippt seine Unterschrift, füllt die zugewiesenen Felder aus und ist fertig. Ein Konto braucht nur, wer Verträge versendet.
3 Vorgänge im Monat, ohne Zahlungsart
Danach 25 ct je Vorgang. Für den Betrieb mit 3 Mitarbeitern und 20 Verträgen im Monat sind das 25 ct je Vertrag — gegen 3,45 € bei DocuSign Standard, Skribble Team und Youtrust Plus.